Der Rat der Einrichtung

Der Rat der Einrichtung besteht aus 2 Vorstandsmitgliedern, 2 Elternratsmitgliedern, der Leitung der Einrichtung und 2 Gruppenleitungen.

Er verbindet die Organe und Gremien der Einrichtung und wird bei verschiedenen Sachverhalten um Abstimmung gebeten.

Der Rat der Einrichtung legt die Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung und die Schließungszeiten für die Einrichtung fest, spricht, wenn nötig Kündigungen aus.

Das vom Team erarbeitete Konzept wird besprochen und genehmigt. Der Rat der Einrichtung tagt mindestens 2 mal im Jahr und darüberhinaus anlassbezogen.

 

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